LexikonSchimmelbefall

Schimmelbefall

Schimmelbefall, die Bildung von Schimmelpilzen an Wänden und Estrich von Gebäuden, ist ein unangenehmes Problem, das es zu verhindern gilt. Es entsteht in der Regel durch zu hohe Luftfeuchtigkeit, die sich an den kalten Stellen der Außenwände sammelt und kondensiert. Die daraus resultierenden feuchten Wände geben den Schimmelpilzen genug Nährstoffe, um zu wachsen und sich zu entfalten. Sollte es dazu kommen, ist schnelles Handeln dringend erforderlich. Ein Gebäude mit einem starken Schimmelbefall ist nicht mehr bewohnbar und muss umgehend von den schädlichen Pilzen befreit werden.

Mit den richtigen Methoden können Sie einem Schimmelbefall in der Regel wirkungsvoll vorbeugen. Wichtig ist es, die Luftfeuchtigkeit auf ein gesundes Maß zu regulieren. In Fällen, bei denen viel Feuchtigkeit im Spiel ist, können hierbei Luftentfeuchter weiterhelfen, die die Feuchtigkeit aus der Luft ziehen und trocknen.

Ursachen für Schimmelbefall

Die Hauptursache für einen Schimmelbefall ist eine zu hohe Luftfeuchtigkeit. Bereits ab einer Feuchtigkeit von 65 Prozent beginnen Schimmelpilze zu wachsen. Neben dem Duschen, Kochen und Wäschetrocknen hat auch die Atmung und Transpiration des Menschen einen Einfluss auf die Luftfeuchtigkeit. Täglich gibt eine vierköpfige Familie bis zu 10 Liter Wasser als Wasserdampf in die äußere Umgebung ab.

Andere Ursachen für die Ausbreitung von Schimmelpilzen können eine falsche Möblierung, Baurestfeuchte oder eindringende Feuchtigkeit von außen sein. Möbelstücke, die an den Außenwänden stehen, können die Belüftung und innenseitige Erwärmung beeinträchtigen. Es bilden sich kalte Stellen an der Wand, an denen Feuchtigkeit kondensiert. Schimmel kann ebenfalls durch schlechte Wärmedämmung oder undichte Stellen, wie Dachfenster, entstehen.

Gegen Schimmelbefall vorbeugen

Mithilfe von verschiedenen Maßnahmen kann einem Schimmelbefall vorgebeugt werden.  Hierzu zählen unter anderem das richtige Lüften und Heizen. Mehrmaliges Stoßlüften über fünf bis zehn Minuten am Tag sorgt dafür, dass die Feuchtigkeit nach außen gesogen wird. Dabei sollten gegenüberliegende Fenster weit aufgerissen sein, um einen größeren Sog zu erzielen. Beim Heizen kommt es darauf an, die Wärmeabgabe der Heizkörper nicht durch Möbelstücke oder Ähnliches zu behindern. Zudem sollte während der Heizphase kein Fenster permanent gekippt sein, da so kein richtiger Luftaustausch stattfinden kann und der Raum langfristig auskühlt.

Mithilfe eines Hygrometers kann die Luftfeuchtigkeit in Räumen überprüft werden. Übersteigt diese bei einer Raumtemperatur von 20 Grad Celsius den Wert von 55 Prozent, gilt es umgehend Maßnahmen zu ergreifen. Die meiste Feuchtigkeit entsteht beim Duschen, Kochen oder Baden. Aus diesem Grund empfiehlt es sich direkt im Anschluss daran, gut durchzulüften.

Bei permanent hoher Luftfeuchtigkeit können sogenannte elektrische Luftentfeuchter Abhilfe schaffen. Mit einem meist integrierten Hygrometer, beginnen diese bei zu hoher Raumfeuchte, diese zu trocknen. Somit kann ein Raum permanent auf einer konstanten Feuchtigkeit gehalten werden.

Was tun bei Schimmelbefall?

Leichte Schimmelbefälle können mit Zitronensäure, hochprozentigem Alkohol (70 Prozent) oder Schimmelentferner bearbeitet werden. Breitet sich der Schimmel jedoch weiter aus, ist eine professionelle Hilfe unumgänglich. Nach Verständigung des Vermieters sind ein Sachverständiger und eine Fachfirma zur Beseitigung zurate zu ziehen. Wichtig ist in jedem Fall die Ursache klar zu definieren, da der Schimmel sonst immer wieder kommt. Fachfirmen kommen meist nicht drum herum den Putz zu entfernen, um sicherzugehen, dass sämtlicher Schimmel beseitigt ist.

Wer haftet bei Schimmelbefall?

Es stellt sich die Frage, wer eigentlich im Falle eines Schimmelbefalls haftet? Der Mieter oder der Vermieter? Oftmals ist das ein Streitpunkt, wenn es darum geht, die Beseitigung des Schimmels zu finanzieren. Mieter pochen darauf, dass ein Schimmelbefall an schlechten Bausubstanzen liegt. Vermieter hingegen beklagen, dass die Mieter falsch gelüftet oder geheizt haben.

In den meisten Fällen läuft es tatsächlich darauf hinaus, dass Schimmel ein Mangel des Mietobjektes ist. Der Mieter hat in diesem Fall ein Recht darauf, dass der Schaden behoben wird. Sollte das nicht der Fall sein, kann der Mieter sogar auf eine Mietminderung klagen oder das Mietverhältnis fristlos kündigen – denn Schimmelbefall ist ein ernstzunehmendes Problem, da Schimmel der Gesundheit schaden kann.

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