Wichtige Hinweise zur Drittstromabgrenzung in Ihrem Unternehmen
ALLEGRA informiert:
Ab dem 31.12.2021 tritt die nächste Reform, die Abgrenzung der Drittstrommengen (§62b, Absatz 2) in Kraft.
Sollte Ihr Unternehmen beim Bundesamtes für Wirtschaft u. Ausfuhrkontrolle zum EEG-Gesetz, als begünstigte Abnahmestelle gelistet sein, sind Sie verpflichtet alle Drittstrommengen wie z.B. eines geleasten Druckers, eines Kaffeeautomaten (Fremdaufsteller) oder eines beauftragen Handwerksbetriebes zu erfassen und zu dokumentieren. Sollte dies nicht erfolgen, droht die Zahlung der nicht abgegrenzten Strommengen, die Rückzahlung der erhaltenen Begünstigen sowie ein Strafzahlung, dies gilt auch auch für die Vergangenheit.
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Unser Servicepersonal steht Ihnen gerne für weitere Informationen zur Verfügung.
